ESG-Strategie der LOYS AG

Nachhaltigkeit steht bei der Aktienauswahl der LOYS AG seit vielen Jahren im Fokus. Nun wurden fast alle LOYS Fonds nach Artikel 8+ klassifiziert. Bestehende Anlagekonzepte wurden im Sinne des umfassend nachhaltigen Investierens weiterentwickelt und ein dreistufiger ESG-Screening Prozess implementiert. 


Die Anlagephilosophie der LOYS AG fokussiert seit Gründung auf Unternehmen, die profitabel und nachhaltig wirtschaften. Neben der quantitativ fundamentalen Bewertung des Unternehmens ist ein weiterer wichtiger Aspekt die Qualität des Managements und des Geschäftsmodells. Zu den betrachteten Risikoquellen zählen jedoch auch ökologische und soziale Faktoren, die einen zunehmenden Einfluss auf die Unternehmensbewertung haben. Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen folgend, hat die LOYS AG im Jahr 2020 nicht nur die Prinzipien für verantwortliches Investieren des Umweltprogramms der Vereinten Nationen unterzeichnet, sondern auch messbare ESG-Kriterien formal in den Anlageprozess integriert, um zuverlässig Unternehmen zu meiden, deren Geschäftstätigkeit das Wohl von Mensch oder Umwelt dauerhaft nachteilig beeinträchtigt. Die Fonds LOYS Global, LOYS Aktien Global, LOYS Global L/S, LOYS Aktien Europa und LOYS Premium Dividende werden dementsprechend als Artikel 8+ Fonds (nachhaltiger MiFID Zielmarkt) eingestuft. Das heißt, dass für diese Fonds eine strikte Ausschlussliste, sowie ein Mindestanteil von 20 % nachhaltiger Investments gilt.


I. ESG-Einordnung der LOYS Fondspalette



II. Der dreistufige ESG-Screening Prozess im Detail

Die Fondsmanager verwenden für die Auswahl der Anlagen verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren, um die Eignung der Anlagen in Bezug auf den Beitrag der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale beurteilen zu können. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden vom externen Datenprovider MSCI bezogen. Die Fondsmanager wenden dabei im Rahmen des Fondsmanagements, d.h. im Rahmen der Auswahl der Anlagen als auch des Managements von bestehenden Anlagen, die nachfolgenden drei Elemente an:


1. Ausschlusskriterien

Mindestens 70% des Netto-Teilfondsvermögens werden in Aktien und Anleihen investiert, deren Emittenten die Grenzwerte der nachfolgenden relevanten Ausschlusskriterien nicht überschreiten:

  • Umsatz aus der Herstellung und / oder Vertrieb eines Emittenten an Rüstungsgütern ≤ 10%
  • Umsatz aus der Herstellung bzw. Förderung und/oder Vertrieb von Kohle ≤ 30%
  • Umsatz aus der Herstellung und / oder Vertrieb an geächteten bzw. kontroversen Waffen 0%
  • Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von geächteten Waffen 0%
  • Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von Tabak ≤ 5%
  • Schwere Verstöße gegen den UN Global Compact Code (ohne positive Perspektive)
  • Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte (Freedom House Index) für Staatsemittenten


2. ESG-Rating

Die Emittenten der Aktien und Anleihen, welche die Ausschlusskriterien, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erforderlich sind, einhalten, werden in einem nächsten Schritt in Bezug auf ihr MSCI ESG Rating beurteilt.

MSCI ermittelt ein ESG-Rating auf der Grundlage der Identifizierung und Bewertung von wesentlichen ESG-Chancen und -Risiken, die für Emittenten einer bestimmten Branche relevant sind. MSCI ermittelt ein ESG-Rating auf einer Skala von "AAA" (bestes Rating) bis "CCC" (schlechtestes Rating).

Mindestens 51% des Netto-Teilfondsvermögens müssen sowohl die Ausschlusskriterien als auch ein Mindest-ESG-Rating von BB aufweisen.


3. Beitrag zu Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals)

Die Emittenten der Aktien und Anleihen, welche beide vorhergehenden Beurteilungsschritte im Rahmen der ESG-/Nachhaltigkeitsanalyse erfolgreich bestanden haben, werden in einem weiteren Schritt in Bezug auf ihren Beitrag zu einem der 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals („UN SDG“)) beurteilt. Im Zuge dieser Beurteilung werden die Emittenten zunächst in Bezug auf einen möglichen positiven Beitrag zu einem der 17 UN SDGs beurteilt. Sofern ein festgelegter Mindestbeitrag festgestellt werden kann, werden in einem nächsten Schritt die Emittenten in Bezug auf die Einhaltung des „do no significant harm principle“ („DNSH“) beurteilt. Dabei darf kein PAI Key Issue Score negativ bewertet sein. 

Die Beurteilung dieser beiden Schritte, positiver Beitrag und DNSH, wird basierend auf Informationen des MSCI Moduls „MSCI Sustainable Impact Metrics“ vorgenommen. Dabei wird für die Beurteilung des positiven Beitrags der Nachhaltigkeitsindikator "SDG Net Alignment Score" verwendet.  Dieser Nachhaltigkeitsindikator bemisst den Beitrag des Emittenten für die einzelnen UN SDGs auf einer Skala von “Strongly Misaligned“ (negativster Beitrag) bis “Strongly Aligned“ (positivster Beitrag). Die Emittenten müssen dabei einen positiven Beitrag leisten, indem sie auf zumindest einem UN SDG ein „Aligned“ oder „Strongly Aligned“ erreichen und dürfen gleichzeitig keine negative Bewertung in Hinblick auf die PAI Key Issue Scores (2 verpflichtende und 6 optionale) aufweisen.

Abschließend werden für alle Emittenten von Aktien und Anleihen, die das Kriterium des Mindest-ESG-Rating erfüllen, die Einhaltung gewisser Standards und Kodizes mittels der durch MSCI bereitgestellten Informationen zu UN Global Compact Compliance, Human Rights Compliance sowie Labour Compliance geprüft. Dabei wird vorausgesetzt, dass ein Emittent in keine wesentlichen Kontroversen innerhalb der letzten drei Jahre involviert war bzw. ist.

Emittenten von Aktien und Anleihen, welche die Vorgaben aller drei Schritte erfüllen, werden als nachhaltige Anlagen gem. Artikel 2 (17) der Nachhaltigkeitsoffenlegungsverordnung (SFDR) qualifiziert.

Mindestens 20% des Netto-Teilfondsvermögens müssen als nachhaltige Anlagen qualifizieren.


Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserer ESG-Präsentation.



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