Hinweis zur Investmentsteuerreform 2018 / Teilfreistellung LOYS-Fonds

Nachfolgend geben wir Ihnen aufgrund der Investmentsteuerreform 2018 einige Informationen zur Teilfreistellung der LOYS-Fonds.

Ab dem 01. Januar 2018 werden unsere Fonds auch im Rahmen des deutschen Investmentsteuergesetzes als Aktienfonds eingestuft. Hierfür muss die Höhe der (Aktien-) Kapitalbeteiligungen fortlaufend bei mindestens 51% des jeweiligen Fondsvermögens liegen. Entsprechend dürfen flüssige Mittel lediglich bis zu einem Wert in Höhe von 49% des jeweiligen Fondsvermögens gehalten werden. Durch die Einstufung als Aktienfonds im Sinne des vorgenannten Gesetzes erhalten Privatanleger eine Teilfreistellung in Höhe von 30 %. Das Bundesministerium der Finanzen gewährt einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 zur notwendigen Überarbeitung der Verkaufsprospekte. Ab dem 01. Januar 2018 werden die in diesem Zusammenhang stehenden Daten und Informationen (bspw. die täglichen Quoten der Kapitalbeteiligungen), bewertungstäglich über WM-Daten publiziert. Das Fondsmanagement wird durch diese Anpassung bezüglich der Steuerung unserer Fonds und der Umsetzung der Anlagestrategie nicht beeinträchtigt bzw. eingeschränkt.

Diese Hinweise dienen der allgemeinen Information und berücksichtigen nicht die konkrete und individuelle Situation einer natürlichen oder juristischen Person. Diese Mitteilung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt mit den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhandenen Informationen. Sie stellt keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder sonstige Beratung dar und ist auch nicht geeignet, eine derartige Beratung zu ersetzen. Sollten Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Publikation getroffen werden, handelt der Leser ausschließlich auf eigene Verantwortung. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfragen an einen Steuerberater.